Die Besetzung des Arbeitskreises „Europäische Regelungen“ besteht aus zwei Vertretern der jeweiligen Vollmitglieder und einem Vertreter der jeweiligen Gastmitglieder.
Die Einberufung und Leitung des Arbeitskreises erfolgt durch den Präsidenten und den/die Expert(en).
Die aktuelle Besetzung des Arbeitskreises „Europäische Regelung“:
Download