Empfehlung für die Überprüfung und Kontrolle von Gerüsten
Zur Entstehung des Leitfadens „Empfehlung für die Überprüfung und Kontrolle von Gerüsten“
Ende des Jahres 2021 entstand die Idee, dass in der UEG-Satzung von 2008 definierte Ziel der Vereinheitlichung der Gerüstbauüberprüfung (vgl. Art. 2 der Satzung der Union Europäischer Gerüstbaubetriebe) in Angriff zu nehmen.
Die Vertreter der Mitgliedsländer stellten wie auch bei den beiden vorherigen Projekten die in ihren Ursprungsländern praktizierten Qualifizierungen vor.
Es hatte einen Vorschlag gegeben, als Basis für den Leitfaden ausschließlich das CISRS-Ausbildungsprogramm zu nehmen, aber die Mitglieder beschlossen, ein eigenständiges Dokument zu erstellen.
So entstand der Leitfaden nach dem Muster der beiden vorherigen Leitfäden („Gemeinsamer Leitfaden für die Bereitstellung und den Einsatz von Arbeits- und Schutzgerüsten“ sowie „Praxis-Leitfaden Gefährdungsbeurteilung“) mit reinem Empfehlungscharakter. Während sich der erste Teil des Leitfadens auf die Anforderungen, die sich aus der Richtline 2009/104/EG ergeben und die Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Ländern stützt, stellt der zweite Teil eine Empfehlung für ein Schulungskonzept dar.
Als inhaltliche Orientierung dienten neben der Richtline 2009/104/EG nationale Verordnungen, Gesetze und Regelwerke der einzelnen Mitgliedsländer, aus denen verschiedene Qualifikationsmodelle hervorgehen bzw. ableitbar sind, z. B. in DE die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Gesellen, Kolonnenführer, Montageleiter und Meister sowie die Fachregeln der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk; in UK das Qualifikationssystem von CISRS; in NL die nationale Richtlinie für den Gerüstbau “richtlijn steigers”; in SWE Provisions of the Swedish Work Environment Authority on Scaffolding, together with General Recommendations on the implementation of the Provisions; in PL die Leitlinien der Polnischen Industrie- und Handelskammer für Gerüste und Schalungen (PIGRiD), in CH die Programme der Polybau; in FI Government Decree on the Safe Use and Inspection of Work Equipment (403/2008), Common regulation – Government Decree on the Safety of Construction Work (205/2009), Valid on construction work and sites; …
Wir danken den Mitgliedsverbänden, BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer Handwerk, General Constractors of Finland, National Access & Scaffolding Confederation (NASC), Polska Izba Gospodarcza Rusztowań i Deskowań (PIGRiD), Stillasentreprenørenes Forening (SEF), Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV), Ställningsföretagen (STIB), Verenigung van Steiger-, Hoogwerken Betonbekisting bedrijven (VSB), die Vertretung von Luxemburg (asbl Fédération des métiers de la sécurité des travaux en hauteur, FSTH) für die zur Verfügungstellung von Materialien und für die Genehmigung, diese Materialien als Inspiration zu verwenden.
Ein besonderer Dank gilt den aus den Mitgliedsverbänden entsandten Teilnehmern für die Mitwirkung in der einberufenen Arbeitsgruppe, insbesondere Werner Majer, der bei der Umsetzung des Projekts federführend war.
